Abrechnungstipp des DZR: Beseitigung störender Schleimhautbänder
08.12.2022
Die Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (GOZ 3210) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet.