Transparenzregisterpflicht gilt auch für ärztliche und zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaften !
rof. Dr. Thomas Ratajczak, Experte im Rechtswesen für Heilberufe und langjähriger Justitiar des BDIZ EDI , erinnert: Transparenzregisterpflicht gilt auch für ärztliche und zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaften !
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