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Implantatprothetische Restauration bei nonsyndromaler Oligodontie – eine Kasuistik

Eine Fallstudie von Zahnärztin Lisa Richter, Dr. med. dent. Franziska Siebald-Radetzki, Zahnarzt Christian Barth

Im Herbst 2017 stellte sich eine 18-jährige Patientin mit dem Wunsch nach einer Zweitmeinung bei uns in der Praxis vor. Sie gab an, seit vier Jahren in kieferorthopädischer Behandlung zu sein, bemerkte selbst jedoch keine Fortschritte der Therapie und bemängelte, dass sich häufig Brackets von den Zähnen lösen.

Zum ersten Beratungstermin im Oktober 2017 brachte die Patientin alle diagnostischen Befunde, diverse Fotos und Röntgenbilder der vorherigen Behandler mit. Allgemeinanamnestisch gab sie Herzrhythmusstörungen an. Es wurden weiterhin ein Orthopantomogramm und klinische Bilder angefertigt (Abb. 2-5). Darauf zeigten sich Nichtanlagen aller 8-er, 7-er sowie der Zähne 14, 12, 22, 24, 35 und 45. Die Patientin wies eine Lückenstellung der Unterkieferfront sowie ein Diastema auf.

Durch das Belassen der verbliebenen Milchzähne 75 und 85 in deutlicher Infraposition waren diese nicht zu reinigen und stellten somit eine Schmutznische dar. Das von der Patientin mitgebrachte OPG aus dem Jahr 2012 (siehe Abb. 1) zeigt den Ausgangszustand vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung. Dieser Befund war für eine implantatprothetische Versorgung deutlich günstiger als die jetzt vorliegende Situation. Somit waren eine umfangreiche, interdisziplinäre Planung und Zusammenarbeit der Fachrichtungen Kieferorthopädie, Implantologie und Prothetik erforderlich. Um eine stabile Abstützung zu gewährleisten, sind sechs Implantate von Nöten. Vorher gilt es die Lücken der Regiones 12, 22 und 14, 24 aufzuregulieren sowie die Zähne 36 und 46 zu distalisieren.

Zuerst wurden der 18-Jährigen die verbliebenden Milchzähne 75 und 85 entfernt. Nach erneuter kieferorthopädischer Behandlung und guter Mitarbeit der Patientin über knapp 1,5 Jahre wurde zur implantologischen Planung ein präimplantologisches OPG (Abb. 6) erstellt und dies gemeinsam mit der Patientin und den Eltern ausgewertet: Die Lücken in den Regiones 14, 12, 22, 35, 45 konnten auf mindestens sieben Millimeter geöffnet werden. Diese Größe der Lücke bedarf es für eine Implantation [1]. Lediglich in regio 24 konnte aufgrund eines ungünstigen Wurzelverlaufes kein ausreichendes Knochenangebot erreicht werden, weshalb diese Lücke zu Gunsten einer Lücke in regio 25 wieder geschlossen werden sollte.

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Verlauf

Im Alter von 20 Jahren wurden der Patientin im September 2019 in regio 12 und 22 zwei Implantate (Camlog Screw-Line Promote plus, 3,3 x 16 mm und 3,8 x 16 mm) sowie drei Implantate in den Regiones 14 (Conelog Progressive-Line Promote plus, 4,3 x 11 mm) und 35, 45 (Conelog Screw-Line Promote plus, 3,8 x 13 mm) primärstabil und in geplanter prothetischer Position inseriert und die Wunden speicheldicht verschlossen. Zum Schutz des Hartgewebes, und um das Weichgewebe zu stützen, wurden in regio 14 sowie 35 gleichzeitig laterale Augmentationen (Bio- Oss und Bio-Guide, Geistlich Biomaterials) durchgeführt (Abb. 7). Nach drei Monaten komplikationsloser Einheilzeit erfolgte im Januar 2020 die Freilegung aller Implantate. An 14, 12, 22 wurden die Implantate mit der Rolllappentechnik eröffnet und die Implantate wurden am selben Tag mit PEEK-Kronen provisorisch versorgt, um eine optimale Ausformung des marginalen Weichgewebes zu gewährleisten.

Ein Jahr nach dem ersten chirurgischen Eingriff und weiterer kieferorthopädischer Behandlung wurde erneut ein OPG (Abb. 8) aufgenommen, welches nun ein ausreichendes Platzangebot in regio 25 bestätigte. Anschließend wurde in regio 25 ein weiteres Implantat (Camlog Screw-Line Promote plus, 3,8 x 13 mm) inseriert (Abb. 9-11).

Nach weiteren drei Monaten Einheilzeit ohne Komplikationen wurde das Implantat in regio 25 im Februar 2021 ebenfalls eröffnet und im Anschluss mit einer PEEK-Krone bis zum Start des definitiven Prozederes versorgt. Vor und nach allen chirurgischen Eingriffen wurden die Bögen ein- bzw. ausligiert.

Im April 2021 erfolgte im Unterkieferfrontzahnbereich das Debanding der Multibandapparatur. Durch einen zusätzlichen Retainer wurde so die erreichte Situation im Unterkiefer gesichert. Im Juli 2021 erfolgte auch im Oberkiefer das Debanding und eine Retentionsplatte wurde angefertigt, um auch im Oberkiefer die Situation zu sichern. Im Anschluss erfolgte im Oktober 2021 die definitive Versorgung aller Implantate. 14, 12, 22 wurden mit Zirkonoxidabutments und Zirkonoxidkronen versorgt. Auf die Implantate 25, 35, 45 wurden okklusal verschraubte Zirkonoxidkronen eingebracht. Aus Symmetrie-Gründen und um dem ästhetischen Anspruch der Patientin gerecht zu werden, wurden die Zähne 13, 11, 21, 23 mit Veneers versorgt (Abb. 12-14).

Trotz einer unvorteilhaften Ausgangssituation und ungünstigem Wurzelverlauf im 1. und 2. Quadranten konnte für die Patientin eine individuelle, hochwertige Versorgung angefertigt werden, mit welcher die Patientin ästhetisch höchst zufrieden ist (Abb. 15-21).

pip Fallstudie, Dr. med. dent. Friedrich Wilhelm Hey

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Diskussion

Dieser Fall verdeutlicht eindrucksvoll, wie wichtig die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Kieferorthopädie, Implantatchirurgie und Prothetik in komplexen Fällen ist. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung begonnen wird, ist es entscheidend, bereits zu Beginn ein Konzept zu erarbeiten, welches die Physiognomie des Patienten berücksichtigt.

So sollte am Anfang bereits feststehen, wie viele Implantate unter den gegebenen Umständen notwendig sind. Dabei ist für die spätere Implantation eine körperliche Bewegung der Zähne entscheidend. Dieser spezielle Fall hat gezeigt, dass man entsprechend des Knochenangebotes und des Wurzelverlaufes umplanen muss, wenn ein erforderliches Platzangebot nicht erreicht wird [1].

Weiterhin ist es wichtig, das richtige Alter des Patienten für die Implantation abzuwarten. Da Implantate ankylotisch einheilen, dürfen sie erst nach abgeschlossenem Wachstum des Kiefers eingesetzt werden. Studien der letzten Jahre ergaben, dass es bei zu frühen Implantationen zur Infraokklussion oder Rotation kommen kann und ästhetische und funktionelle Konsequenzen daraus resultieren können. Vereinzelt werden auch Schäden an Nachbarzähnen beschrieben [2].

Trotz vorliegender nonsyndromaler Oligodontie greift der § 28 SGB V, welcher die Ausnahmeindikation für implantologische Behandlungen der GKV regelt, nicht. Die Kosten für die Kieferorthopädie übernahm die GKV, alle implantologischen Behandlungsschritte mussten jedoch rein privat von der Patientin gezahlt werden.

Der hier vorgestellte Patientenfall zeigt, welch hohen Stellenwert Implantate in der modernen Zahnheilkunde einnehmen. Durch eine implantatgetragene Versorgung wird nicht nur die von Geburt an verringerte Restbezahnung geschont, es gibt der jungen Patientin ein ganz neues Lebensgefühl, nicht mehr auf Zahnspangen und herausnehmbaren Zahnersatz angewiesen zu sein und dies auf ästhetisch und funktionell höchstem Niveau.

Zahnärztin Lisa Richter

  • 2013-2019 Studium der Zahnmedizin an der Universität Leipzig
  • 2019 Approbation
  • Seit 2020 Assistenzzahnärztin im DENTALE MVZ

Lisarichter-94@tinag

Zahnarzt Christian Barth

  • 2004 Berufsabschluss Zahntechniker
  • 2004-2010 Studium der Zahnmedizin an der Universität Leipzig und Universität Ulm
  • 2011-2012 Assistenzzahnarzt in der GP Dres. Eichler, Döbeln
  • 2013-2016 Angestellter Zahnarzt DENTALE, Praxis Dres. Barth, Ulrici, Höfner & Kollegen
  • Seit 2017 Selbstständigkeit in DENTALE, Praxis Dres. Barth, Ulrici, Höfner & Kollegen/DENTALE MVZ
  • Okt. 2018 Geprüfter Experte für zahnärztliche Prävention und Rehabilitation im Spitzensport

christian.barth@dentale.de
www.dentale.de

Dr. med. dent. Franziska Siebald-Radetzki

  • 2001-2007 Studium der Zahnmedizin in Leipzig 2007-2008 Assistenzzeit in der Zahnarztpraxis Sigrid Weigl, Berlin
  • Seit April 2014 Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
  • Seit Juli 2016 Kieferorthopädin in der BAG Dres. Barth, Ulrici, Höfner & Kollegen/DENTALE MVZ
  • 2017 Promotion zur Dr. med. dent.

franziska.siebald@dentale.de