Die Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme & Ausarbeitung einer Behandlungsplanung (GOZ 0040) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 6,29-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021