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Abrechnungstipp des DZR: Analyse von Kiefermodellen

DZR

Die Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme) je Leistung nach der Nummer 0060 (GOZ 6010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

Bild: shutterstock