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Abrechnungstipp des DZR: Aufbauten von Funktionsflächen

DZR

Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren (z.B. Repositionsinlays, Veneers etc.) sind weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und müssen daher als Analogleistungen im Sinne § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 97,80 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020