Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes (GOZ 0010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,66-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021