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Abrechnungstipp des DZR: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

DZR

Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes (GOZ 0010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,66-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021