Die Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z.B. Headgear) (GOZ 6160) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,32-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021