Die Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear) (GOZ 6160) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020