Veröffentlicht von pip Redaktion Berlin | 08.11.2021 | DZR Die Eingliederung eines Bandes (GOZ 6120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,02-fachen Faktor abgerechnet werden. Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021 Weitere Informationen