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Abrechnungstipp des DZR: Elektronische Auswertung von digitalen Darstellungen

DZR

Die Elektronische Auswertung von digitalen Darstellungen intraoraler Verhältnisse ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 235,90 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021