Die Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes (GOZ 6130) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,7-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020