Die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder enossalen Implantats (GOZ 3000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017