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Abrechnungstipp des DZR: Antimikrobielle photodynamische Therapie

Die antimikrobielle photodynamische Therapie ist weder in der GOZ noch in der GÖÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 16,40 Euro honoriert.

Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017

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