Die antimikrobielle photodynamische Therapie ist weder in der GOZ noch in der GÖÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 16,40 Euro honoriert.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017