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Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Abrechnungstipp des DZR: Mucograftverfahren

DZR

Das Mucograftverfahren ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 113,80 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020