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Abrechnungstipp des DZR: PRP-Technik

Die PRP-Technik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 178,00 Euro honoriert.

Quelle: BenchmarkPro Professional, 2018