Die Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 107,30 Euro honoriert.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2018