Die Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum (GOZ 7070) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,48-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021