Die Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich, als selbständige Leistung (GOZ 3050) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 2,6-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020