Die Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich (GOZ 3050) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 2,5-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017