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Abrechnungstipp des DZR: Tuberplastik, einseitig

Die Tuberplastik, einseitig (GOZ 3250) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 6,02-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022