Veröffentlicht von pip Redaktion Berlin | 08.01.2023 | DZR Die Tuberplastik, einseitig (GOZ 3250) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 6,02-fachen Faktor abgerechnet werden. Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022 Weitere Informationen