Die vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer (GOZ 5290) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020