Maßnahmen zur Verbesserung des Emergenzprofils vor der rekonstruktiven Phase sind weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und müssen daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 53,40 Euro honoriert.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2018