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Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. med. dent. Markus Spörl

Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. med. dent. Markus Spörl In 60 Minuten vom Scan zum Lächeln

OPG: Zur Diagnostik wurde im vorliegenden Fall ein OPG angefertigt. Die Berechnung des OPGs erfolgt nach:

  • Seit der neuen Fassung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 05.06.2021 ist die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation bei Anwendung von ionisierenden Strahlen, von hoher Relevanz. Bei der Dokumentation der rechtfertigenden Indikation, ist auch die Uhrzeit festzuhalten. Erfolgt die Dokumentation nicht softwaregestützt bleibt kaum eine andere Wahl, als die Uhrzeit sofort an geeigneter Stelle zu notieren. Rechtliche Fehler bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation bieten zunehmend ein erhebliches Risiko, das nicht nur im Strahlenschutz liegt, sondern im Honorarrecht. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn jede Gefährdung eines Patienten ausgeschlossen ist.
  • Für eine Erstellung der Panoramaaufnahme des Kiefers aus dem Datensatz eines DVT ist die Ä 5004 nicht berechnungsfähig, wenn bereits die Ä 5370 berechnet wurde.