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Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. med. dent. Fabian Meinke und Dr. med. dent. Felix Zaratzki

Das periimplantäre Weichgewebe im Fokus des digitalen Workflows

DVT

Zur Diagnostik wurde im vorliegenden Fall zusätzlich ein DVT angefertigt. Die Berechnung des DVT erfolgt nach:

ZifferLEISTUNGPUNKTE1,0-FACH1,8-FACH2,5-FACH
Ä 5370Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – ge-
gebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Über-
gangs
2000116,57 €209,83 €291,43 €
Ä 5377Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließ-
lich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion –
80046,63 €
  • Die Indikation für die DVT sollte immer in der Karteikarte dokumentiert werden – dies ist hilfreich bei späteren Erstattungsschwierigkeiten seitens der privaten Kostenträger. Idealerweise sollte in der Rechnung bereits ein Hinweis auf die entsprechende Indikation erfolgen.
  • Zweifelt der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit an, sollte seitens des behandelnden Zahnarztes nochmals gegenüber dem Kostenträger die Indikationsstellung dargestellt werden.
  • Ist keine dieser Maßnahmen zielführend, empfiehlt es sich, den Patienten an die Patientenbeschwerdestelle der BAFIN
  • (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu verweisen. Diese prüft kostenlos, inwieweit der jeweilige Versicherungsvertrag Einschränkungen enthält. Da gemäß § 192 VVG die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Erstattungspflicht obliegt, kommt es in diesen Fällen sehr häufig zu einer Nacherstattung.