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Corona-bedingten Mehraufwand berechnen?

Dr. M. aus Freiburg fragt,

Liebe pip-Redaktion,

wir mussten für einen deutlich erhöhten Preis Mundschutz, FFP-2 und -3-Masken und auch Desinfektionsmittel einkaufen, weil zu normalen Preisen nirgends mehr etwas zu haben war, wir aber die Praxis weiter offen lassen wollten. Kann ich meinen Mehraufwand wenigstens meinen Patienten und den Kassen weiterberechnen ?

Danke für Ihre Hilfe.

pip antwortet

Lieber Herr Dr. M.,

tatsächlich wurden zwischen dem PKV-Verband und der BZÄK seit dem 08. April, vorläufig gültig bis Ende Juli,  eine corona-bedingte Hygienepauschale von € 14,23 je Behandlung ausgehandelt. Daneben können Sie Ihren erhöhten Kosten-und Beschaffungsaufwand analog unter Verweis auf die GOZ Geb.-Nr. 3010 mit dem 2,3fachen Satz anbringen. Tatsächlich waren die Kassen und die Körperschaften hier sehr schnell, die neuen Gegebenheiten für die Praxen schnell und unbürokratisch umzusetzen. Schön, dass Sie für Ihre Patienten weiter da sind, und bleiben Sie gesund !

Ihr pip-Redaktionsteam