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Frage zur Abrechnung der Messung der Implantatstabilität

Herr Dr. B. aus Münster:

Ich finde die Messung der Implantatstabilität mit dem Osstell sehr hilfreich, um den Belastungszeitpunkt zweifelsfrei bestimmen zu können. Mir geben die Messungen auch für später gute Vergleichswerte. Ich habe aber dauernd Diskussionen wegen der Abrechnung, habe sogar bei Kostenträgern schon Bemerkungen gehört wie „das ist doch Ihr Privatvergnügen, wenn Sie die Stabilität Ihrer Implantate zusätzlich messen wollen“. Wie machen das die Kollegen ?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. A.,

über die Berechtigung für eine solche Bemerkung seitens eines Sachbearbeiters sehen wir mal gnädig hinweg. Tatsächlich können Sie natürlich die Stabilität Ihrer Implantate gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog abrechnen, unter Abschnitt K des Verzeichnisses analog zu berechnender Leistungen der BZÄK ist die RFA zur Messung der Stabilität von Implantaten sogar ausdrücklich genannt. Sie können die Position je nach Ihrem Aufwand kalkulieren, z.B. mit der Ziffer 2420A als Stabilitätsmessung unter Einsatz elektrophysikalisch-chemischer Methoden. Die Analogposition ersetzt nicht Ihre weiteren Leistungen in der Untersuchung und Patientenberatung, die natürlich weiterhin berechnet werden können. Sie sollten die Messungen – was Sie aber offensichtlich eh tun, wenn Sie Vergleichswerte erheben – allerdings in der Patientendatei dokumentieren.

Herzliche Grüße Ihr pip-Redaktionsteam

Bildquelle: Shutterstock