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Haftpflichtversicherung bei „Nebenjob“?

Herr K. fragt,

Hallo pip,

ich war längere Zeit im  Ausland und hatte nach Rückkehr alles Mögliche zu regeln, habe aber parallel schon in der Praxis eines Freundes behandelt. Nun sagte mir ein Kollege, wenn ich auch nur einen Tag ohne Haftpflichtversicherung behandle, droht mir der Entzug meiner Approbation. Wir das echt so heiß gegessen …? 

Danke für Ihre Antwort.

pip antwortet

Hallo, Herr K. ,

Sie würden kaum auf uns kommen, wenn Sie nicht implantologisch tätig wären, d. h. Sie nehmen sogar komplexere Eingriffe vor, eventuell sogar unter Narkose. Damit sollten Sie schon im eigenen Interesse nicht nur eine allgemeine, sondern eine auf Ihr Tätigkeitsspektrum zugeschnittene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie setzen sich und Ihren Freund ansonsten nicht nur unkalkulierbaren finanziellen Risiken aus, sondern verstoßen tatsächlich damit gegen eine Berufsverpflichtung und gelten damit, wie es auf Amtsdeutsch heißt, als „prognostisch unzuverlässig“. Und damit erfüllen Sie schon einmal einen wichtigen Grund, Ihnen die Approbation entziehen zu können. Es ist also Eile geboten.

Viele Grüße Ihr pip-Redaktionsteam,

Quelle: Shutterstock