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Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Implantat-Garantie auf der Website erwähnen: Was erlaubt das Heilmittelwerbegesetz?

Herr Dr. B. aus Kempten fragt:

Hallo, pip-Redaktion, ich verwende ein Implantat, für das ich zusätzlich ein ganz besonderes Garantieprogramm des Herstellers genieße. Nun würde ich gern auf unsere Website auch schreiben, dass wir diese Garantie geben können – eine Kollegin meint aber, das dürfe ich nicht so einfach wegen des Heilmittelwerbegesetzes. Aber nicht ICH gebe ja die Garantie, sondern der Hersteller – also was nun..? Ich hoffe ich muss dazu keinen Anwalt bemühen..? Danke für Ihren Rat und freundliche Grüße.

pip antwortet:

Lieber Herr Dr. B., tatsächlich ist eine Aussage wie „Bei uns hält Ihr Implantat garantiert!“ oder „Der Behandlungserfolg ist bei uns garantiert“ nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. Aber fragen Sie doch mal Ihren Hersteller, ob er zu seinem Garantieprogramm nicht auch Patienteninformations-Broschüren aufgelegt hat (beim Bego Security Plus oder beim Camlog Patient28Pro gibt es diese, um nur stellvertretend hier zwei Firmen zu nennen). Es besteht überhaupt kein Problem, diese Informationsmaterialien  im Wartezimmer oder in einem Display am Empfang auszulegen oder auch an Implantatpatientinnen und -patienten über Ihr Team aushändigen zu lassen. Damit schaffen Sie weiteres Vertrauen, ohne als Zahnarzt den Mund heilmittelwerblich zu voll zu nehmen.

Viel Erfolg und beste Grüße Ihr pip-Redaktionsteam