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Miese Bewertung auf Google & Co.

Dr. T. aus Berlin fragt:

Grüße aus Berlin, liebe pip-Redaktion, und es regt uns langsam auf: Wir machen alle einen wirklich guten Job, und haben zumeist auch wirklich nette und zufriedene Patienten. Aber es muss nur einer mit dem falschen Fuß aufgestanden sein, oder wir müssen ihm leider eine fixe, zahnmedizinisch aber nicht seriös umsetzbare Idee ausreden, und schon haben wir eine miese Bewertung auf Google. Natürlich ist die Anzahl derer, die sich beschweren, wie überall immer mehr als die Zahl derjenigen, die zufrieden unsere Praxis verlassen, aber darüber vielleicht nur noch zu Hause reden. Ein Kollege bietet seinen Patienten nun einen Rabatt auf die PZR-Behandlung an, wenn sie auf Google eine gute Bewertung hinterlassen. Ist das legal, und wo wäre die Grenze?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. T.,

fallen Sie Ihrem netten Kollegen da mal besser in den Arm, denn leider ist das nicht legal. Übrigens völlig egal, ob er dabei ausdrücklich eine positive Bewertung einfordert. Und das hat nicht einmal in erster Linie mit Ihnen als Zahnarzt und dem Heilmittelwerbegesetz zu tun, sondern ist schlicht ein Wettbewerbsverstoß. Sie dürfen niemanden durch eine Belohnung in seiner objektiven und freien Bewertung beeinflussen. Die Google- oder auch Jameda-Problematik ist bekannt. Gegenwirken können Sie, indem Sie das Team gut einnorden. Ihre Mitarbeitenden bekommen am nächsten und ungefiltert mit, ob ein Patient froh und zufrieden die Praxis verlässt, und ein gezieltes und charmantes „Wenn Sie es bei uns so gut hatten, bewerten Sie uns doch auf Google!“ zusammen mit der Praxis-Visitenkarte bewirkt viel. Ihr Team wiederum dürfen Sie belohnen: Wenn Sie innerhalb eines Monats xy mehr positive Bewertungen auf Google hatten, geben Sie einen aus!

Herzliche Grüße, Ihre pip-Redaktion