Frau Dr. C. aus Ingoldstadt
Liebe pip-Redaktion,
kürzlich hat eine Kollegin mich sehr verunsichert, die angab, seit Einsetzen der neuen DGSVO vor einigen Jahren dürfe man Röntgenbilder nicht mehr so einfach per Mail versenden, sondern müsse wieder den alten Postweg einschlagen. Das erscheint mir – wir sind eine Überweiserpraxis mit sehr viel Kommunikation mit unseren Zuweisern – total anachronistisch, sehr zeitraubend und mit Blick auf die Zuverlässigkeit der heutigen Briefpost eher noch ungeeigneter. Das kann doch im Wortsinne nicht wahr sein? Danke für Ihre Sicht der Dinge.
pip antwortet
Liebe Frau Dr. C.,
manchmal sind Verordnungen ja doch besser als ihr Ruf, und mit der DSGVO hat der Gesetzgeber sicher nicht vor allem im Sinne gehabt, alles wieder auf eine analoge Schiene zurückzuwerfen. Sie dürfen also weiter die Befunde digital versenden (sofern der Patient der Weitergabe zugestimmt hat, aber das muss er bei der analogen Fassung auch) so lange Sie auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung achten. Einige KZVen bieten z.B. geschlossene und verschlüsselte Online-Plattformen an, über die Sie solche geschützte Unterlagen versenden können. Alternativ gibt es den digitalen Postbrief, der auch verschlüsselt werden kann, oder Sie verschlüsseln die Unterlagen in einer Datei mit Passwort, das Sie dem Empfänger auf separatem Weg, z.B. per SMS, zusenden, und verschicken diese geschützte Datei per ganz normaler Mail. Übrigens sollte auch ein Datenträger, der per analoger Post verschickt wird, immer verschlüsselt sein.
Also, nicht irre machen lassen und weiterhin einen flüssigen Austausch mit Ihren Zuweisern, beste Grüße Ihre pip-Redaktion