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Welche Analogleistungen sind in der implantologischen Praxis gängig?

Herr S. aus Mölln fragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo kann man eigentlich einmal eine Übersicht bekommen, welche Analogleistungen in der implantatchirurgischen und implantatprothetischen Praxis gängig sind, z. B. für Einsätze der Photodynamischen Therapie, den Einsatz von PRF usw.? Da könnte man sich sicher viele Nachfragen der Kostenträger mit ersparen.

Danke für Ihre Nachricht und beste Grüße.

pip antwortet

Sehr geehrter Herr S.,

irgendwie will es aus den Köpfen nicht raus, dass die Analogberechnung keine „Standardposition“ ist. Sie heißt, eben, Analogberechnung, weil sie Ihnen die Möglichkeit geben soll, an Ihrem tatsächlichen Aufwand gemessen eine analoge Ziffer aus der Gebührenordnung heranzuziehen.

Selbst beim Einsatz der aPDT (Parodontologie? Periimplantitis-Prophylaxe? Desinfektion eines OP-Bereichs?) entsteht ein individuell sehr unterschiedlicher Aufwand, der dann jeweils mit einer analog zu diesem speziellen Einsatz adäquaten Gebührenziffer belegt werden sollte für die Analogberechnung. Die BZAEK hat, das ist sicher hilfreich, auf www.bzaek.de einmal eine Liste der aus ihrer Sicht als Analogleistungen zu sehenden Eingriffe publiziert, auch dies allerdings und völlig korrekt ohne Hinweis auf eine entsprechende GOZ oder GÖÄ-Ziffer. Sicherlich können Sie sich anhand dieser Liste praxisintern einmal eine kleine Übersicht erstellen, welche Ziffern für Ihre Einsätze hilfreich sind.

Die Mühe, Ihren tatsächlichen Aufwand analog zu berechnen, bleibt Ihnen leider aber nicht erspart, sollte Ihre Leistung dafür aber wiederum auch fairer abgelten als eine Standardziffer.

Alles Gute und beste Grüße
Ihre pip Redaktion

Bild: iStock