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Zahnärztliches Gütesiegel im Focus

Herr Dr. R. aus München fragt

Sehr geehrte pip-Redaktion,

was ist denn nun: Darf ich das Focus-Gütesiegel noch nutzen oder nicht? Focus bietet es uns weiterhin an, auch Kollegen im Umkreis nutzen es weiterhin, gleichzeitig habe ich gehört, dass es ein Verstoß gegen unlauteren Wettbewerb sei. Aber das müsste so ein großer Verlag wie der, in dem der Focus erscheint, dann doch wissen?

Danke für Ihre Nachricht und freundliche Grüße

pip antwortet

Lieber Herr Dr. R.,

tatsächlich hat erst zu Jahresbeginn das Landgericht München I, also direkt in Ihrer Nachbarschaft, beanstandet, dass das Focus-Siegel wie von Ihnen vermutet gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot“ verstößt. Durch die Bezeichnung der in der Liste geführten Ärzte als „Top -Mediziner“ entstehe der Eindruck, als liege der Verleihung des Siegels eine neutrale und sachliche Überprüfung zugrunde, tatsächlich seien die Kriterien des Prüfsiegels wie Kollegenempfehlungen oder die Patientenzufriedenheit aber subjektive Faktoren. Da der Verbraucher aber, speziell durch das besonders „amtlich“ aufgemachte Siegel, in seiner Entscheidung stark beeinflusst werde, sei der Einsatz des Focus-Siegels geeignet, die Verbraucher-bzw. Patientenkreise zu täuschen. Lassen Sie also besser Ihre zufriedenen Patientinnen und Patienten die Werbung für Ihre Leistungen machen.

Beste Grüße, Ihr pip-Team