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Heft 2 – April 2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

in der Konsumwirtschaft gilt die Individualisierung und Personalisierung von Produkten als absoluter Megatrend. Sein eigenes Müsli zusammen zu rühren, ein auf die eigene Person abgestimmtes Parfum zu kreieren, Schokolinsen mit dem Gesicht des Liebsten drauf zu verknuspern oder das erst neuerdings wieder so begehrte Klopapier mit eigenen Botschaften zu bedrucken – wenn es dem Menschen Einzigartigkeit und die Unterstreichung seiner Individualität verspricht, sind das die teilweise erheblichen Mehrkosten locker wert.

Zum umso größeren Wohl des Patienten zeigt sich dieser Trend auch in Medizin und Zahnmedizin. Kaum mehr eine Fortbildung, in der nicht individualisierte oder „biologisierte“ Komponenten vorgestellt werden, sei es in der Prothetik oder bei regenerativen Materialien – was dem Konsumenten in erster Linie Prestige und Lustgewinn verschafft, zeigt sich in der Medizin als heilungsfördernd und klare therapeutische Verbesserung.
Wo aber selbst das strenge deutsche Lebensmittelrecht offenbar kein Pro- blem damit hat, wenn ein Individuum sich Wasabi- oder Knoblauchflocken ins Schokomüsli mischen mag, schweben über vielen

Individualisierungen jene drei Buchstaben, die vielen inzwischen denselben Juckreiz verschaffen wie einst die DSGVO oder das Antikorruptionsgesetz. Und auch diesmal sei die Frage erlaubt, ob man mit dem Kind direkt auch die ganze Badewanne aus dem Fenster kippen will.

Juckreizfreies Lesevergnügen mit Ihrer neuen pip!

Ihre
Marianne Steinbeck