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Medizinrechtler Ratajczak & Partner unter Deutschlands besten Kanzleien

Ratajczak & Partner: Wieder einmal kürte die Verlagsgruppe Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers in einem Peer-to-Peer-Verfahren „Deutschlands Beste Anwälte“. Die Kanzlei von Prof. Dr. Thomas Ratajczak & Partnern, Justitiar des BDIZ EDI, und seit der allerersten Ausgabe 2010 steter Kolumnist von „pip hat recht“, ist wieder führend in der Sektion „Medizinrecht“ und „Konfliktlösung“.

Herzliche Glückwünsche zunächst Ihnen und Ihren Kollegen! Das Best Lawyers- und Handelsblatt-Verfahren bedeutet, Sie wurden sehr häufig von Kollegen empfohlen – sind Anwälte nicht futterneidig?

Thomas Ratajczak: Bezeichnenderweise ist das ein Charakterzug, den eher Anwälte oder Kanzleien entwickeln, die sich in der Materie nicht so gut auskennen. Bei einer Kanzlei wie der unsrigen ist die Spezialisierung in der Tiefe so ausgeprägt, dass wir andere Themen gar nicht bedienen könnten. Wir verweisen also für andere juristische Fragen außerhalb des Medizinrechts selber gern an andere Experten, und erleben dasselbe auch umgekehrt. Wir halten uns übrigens dabei keineswegs für ´etwas Besseres´- wir sind nur Spezialisten.

Worüber wird im Medizinrecht aktuell am meisten gestritten – gibt es auch auf diesem Gebiet so etwas wie erkennbare´Trends´?

Thomas Ratajczak: Leider ja, und durchaus ein Trend, der uns nicht wenig Sorgen bereitet. Ganz klar besteht auch politisch der Wunsch, dass Patienten im Medizinbereich leichter zu Schadenersatz gelangen können. Hierzu soll sogar in Kürze von Anwaltsseite ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Was hierbei immer mehr verkannt wird: Wir nähmen damit aus einem System, in dem eh schon zu wenig Geld ist, noch mehr Geld heraus. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen sich dagegen absichern, und diese Kosten müssen wiederum aus dem System bereitgestellt werden. Wenn der Patient Schadensersatz bekommen soll, weil er gesundheitlich geschädigt ist, ohne dass er nachweisen muss, dass die Behandlerseite dafür etwas kann, dann kippt dieses System. Es ist nicht Aufgabe des Haftungsrechts, staatliche Wohltaten zu verteilen und den Patienten so zu stellen, als handele es sich bei der Behandlung um eine Autoreparatur. Wir haben schon genug Defensivmedizin. Das muss man nicht auch noch pushen.

Es ist sattsam bekannt, dass Psychotherapeuten und Psychologen gar nicht mehr in der Lage sind, die gestiegene Zahl von bedürftigen Patienten zu behandeln. Die Verunsicherungen durch die Pandemie haben die Zahlen noch einmal steigen lassen, obwohl schon davor kaum mehr Termine ohne lange Wartezeiten verfügbar waren. Auch diese Patienten laufen in einer Zahnarztpraxis auf, die die komplexen Probleme dann lösen soll.

Unter der Gefahr, Ihnen eine kostenlose Beratung herauszuleiern: Auf welche Fallstricke in ihrer Praxis sollten vor allem zahnärzliche Chirurgen und implantologisch tätige Zahnärzte aktuell besonders achten?

Thomas Ratajczak: Bei vielen Fällen, die letztlich zu uns gelangen, wäre seitens der Zahnärztin oder des Zahnarztes besser gewesen, zuerst die wichtigste Frage zu stellen: „Will ich diesen Patienten?“ Natürlich haben sie eine Behandlungspflicht, aber die ist nicht unbegrenzt – Sie dürfen Patienten auch verweisen. Mit Sorge betrachte ich auch die „ganzheitliche“ Ausrichtung mancher Praxen. Ich bin mal gespannt, wie ganzheitlich die Dinge noch gesehen werden, wenn der Haftungsfall gerade auf die Verkennung der nichtzahnheilkundlichen Aspekte der Medizin gestützt wird. Zahnärzte sind auf die Ausübung der Zahnheilkunde beschränkt. Wenn der Patient therapiebedürftigte psychische Probleme hat, mag sich das auf seine Mundgesundheit auswirken. Aber die Therapie der Psyche ist keine zahnärztliche Tätigkeit, auch nicht unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit.
Selbst das Monitoring einer Vitamin-D-Substitution, bei der durchaus die Gefahr einer Intoxikation besteht, ist nicht Sache des Zahnarztes. Es gibt aktuell eine ganze Anzahl von Studien zu Nahrungsergänzungs-Präparaten, die oft einfach unnütz, im schlechtesten Fall aber für den Patienten gefährlich sein können.

Patienten sind immer informierter und stellen immer klarere Forderungen – sind wir auf dem Weg zu den gefürchteten amerikanischen Verhältnissen?

Thomas Ratajczak: Ja, da ist schon etwas dran. Die Recherche im Internet will gelernt sein. Die vielen pseudo-informierten Patienten, die sich aus allen möglichen Quellen, gerne auch den Sozialen Medien, die Dinge zusammenreimen, sind für die medizinische und zahnmedizinische Praxis meist mehr anstrengend als motiviert und kooperativ. Die Klagefreudigkeit nimmt zu, da viele Patientenanwälte nach amerikanischem Vorbild Erfolgshonorare vereinbaren und Patienten zur Durchsetzung von Schadensansprüchen animieren.

Ihre Kanzlei sitzt mit über 20 Fachanwälten an 8 Standorten und unterhält zudem Kooperationen mit Kanzleien in aller Welt. Haben Sie noch kein Zoom oder Teams?

Thomas Ratajczak: Eine richtige Beratung setzt nach wie vor den persönlichen Kontakt voraus. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir uns an diese unpersönlichen Kommunikationswege nie gewöhnen werden, außer im technischen Bereich. Sie dürfen sicher sein, dass wir diesen hohen Aufwand nicht ohne Grund betreiben, und ich denke, auch die erneute Auszeichnung als eine der führenden Kanzleien Deutschlands auf unserem Spezialgebiet bestätigt das.

Herzliches Danke für Ihre Zeit und dieses Gespräch!

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