hero-ribbon

Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

DGÄZ ruft Young Esthetics-Preis 2019 aus

Zum 15. Mal schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ihren mit 2500 Euro dotierten Young Esthetics-Preis aus. Der Nachwuchspreis wird verliehen an junge Zahnärztinnen, Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Nachwuchspreis werden therapeutische Konzepte ausgezeichnet, die Ästhetik und Funktion bei einer zahnmedizinischen Rehabilitation gleichwertig verbinden. „Wir freuen uns über Bewerbungen aus Zahnmedizin und Zahntechnik gleichermaßen“, sagt Wolfgang-M. Boer, DGÄZ-Pressesprecher und Initiator des Preises. Die Förderung des Nachwuchses ist zentrales Anliegen der DGÄZ und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um die prothetische Rehabilitation, die sich an der Natur orientiert und optische mit funktionellen Aspekten verbindet. „Es geht nicht um das schönste Gebiss“, sagt Wolfgang-M. Boer. „Wir bewerten, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt.“ Ästhetische Zahnmedizin ist ein synergistisches Fachgebiet. Nicht selten erfordern komplexe Fälle eine Kombination aus Zahnerhaltung, Parodontologie, Chirurgie, ggf. Kieferorthopädie, Prothetik und Zahntechnik. Entsprechend beeindruckt die Komplexität der eingereichten Fälle die Juroren des Preiskomitees immer wieder. Doch auch einfache, überzeugende Lösungen können preiswürdig sein und haben eine Chance.

Über die Ausschreibung

Der Young Esthetics Preis der DGÄZ ist mit 2500,00 Euro dotiert und mit einer kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für ein Jahr verbunden. Bewerben können sich junge Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zurückliegt. Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt (10.-11. Mai 2019, Westerburg). Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Bild: pixabay