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Größer, besser, zielführender: Die neue BDIZ EDI-Tabelle

Auch 2022 gibt es eine BDIZ EDI-Tabelle. Sie erscheint im neuen Design, ist deutlich nutzerfreundlicher und enthält die neuen PAR-Leistungen im BEMA. Soweit so gut. Der neue, wegbereitende Ansatz der BDIZ EDI-Tabelle 2022 zielt auf die Analogabrechnung. Hier hat BDIZ EDI-Präsident Christian Berger den neuen parodontologischen Leistungen, die es seit Juli 2021 basierend auf der PAR-Richtlinie gibt, Analogpositionen gegenübergestellt.

Da den neuen BEMA-Leistungen in der Parodontologie die „alten“ Leistungsziffern der GOZ aus den Jahren 2012 bzw. 1988 gegenüberstehen, die nicht den aktuellen leitlinienbasierten Standard abbilden, hat der BDIZ EDI konkrete Vorschläge für die Zahnärztinnen und Zahnärzte erarbeitet bzw. zusammengeführt, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht gangbare Wege für die Praxis aufzeigen. Für die Analogberechnung der PAR-Leistungen werden zwei Versionen unterbreitet.

  • Version 1 (Tabellenseiten 18-19) zeigt den Vorschlag der Bundeszahnärztekammer, die die neuen, aktuellen leitlinienbasierten Leistungen überwiegend als Analogberechnung beschreibt.
  • Version 2 (Tabellenseiten 20-22) bildet die Vorschläge von BDIZ EDI und BLZK ab. Sie gehen in der Analogberechnung deutlich weiter als jene der BZÄK.

Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen parodontologischen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen oder überschreiten müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen aufgrund der neuen BEMA-Richtlinie bezahlen.

Die Lösung des BDIZ EDI: die analoge Berechnung mit bewusst niedrigen Steigerungsfaktoren, die die BEMA-Honorare nur geringfügig überschreiten, um den Nachweis zu liefern, dass GKV-Versicherte für die vergleichbare Leistung ein vergleichbares Honorar bezahlen.

Christian Berger dazu:
Auf politischer Ebene werden wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wenig bis nichts erreichen, das haben die vergangenen Jahrzehnte im Dialog bzw. in der Auseinandersetzung mit der Politik gezeigt. Wir müssen uns andere Lösungen suchen und sie tatsächlich nutzen, um für das betriebswirtschaftliche Auskommen unserer Praxen zu sorgen. Den Weg zeigt der BDIZ EDI. Unsere Tabelle macht es möglich, Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren anbieten zu können. Für den Praxisalltag bietet sie eine schnelle Orientierung im Leistungsdschungel von BEMA, GOZ und GOÄ“.

Seine Mitglieder wird der BDIZ EDI bei Erstattungsproblemen gebührenrechtlich und gutachterlich unterstützen, sofern sie den Empfehlungen folgen.

Mitgearbeitet an der Tabelle haben u.a. der Justiziar des BDIZ EDI, Prof. Dr. Thomas Ratajczak, und die Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff. Die BDIZ EDI-Tabelle 2022 ist über den Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 26 Euro bestellbar. Mitglieder erhalten ein Exemplar kostenfrei zugesandt.

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