hero-ribbon

Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Permadental: Respire UKPS jetzt auch als Sachleistung in der GKV

Permadental: Sie sorgen seit vielen Jahren für besseren Schlaf und somit für mehr Lebensqualität – Respire Unterkieferprotrusionsschienen von Whole You. Seit Anfang des Jahres gehören sie zur Behandlung einer leichten bis mittelgradigen obstruktiven Schlafapnoe (OSA) als Zweitlinientherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und können mit dieser als Sachleistung abgerechnet werden.

Das Respire Programm bietet Schlafgeräte für nahezu jede Indikation an. „Schlafgeräte müssen auf die individuelle Mundsituation des Patienten und die Indikationsstellung abgestimmt sein“, betont Marco Claassen, Produktspezialist für UKPS bei Permadental, dem führenden Komplettanbieter für zahntechnische Lösungen.

„In Deutschland sind Respire Schlafgeräte (Whole You) exklusiv bei Permadental erhältlich.“

UKPS statt CPAP-Maske

Mit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen mit UKPS in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, rückt die zahnärztliche Schlafmedizin in den Fokus von Praxen und Patienten. Schlafbezogene Atmungsstörungen, zu denen auch das weitverbreitete habituelle Schnarchen und die Schlafapnoe gehören, wurden in der Regel bisher von Schlafmedizinern mit einer Überdrucktherapie (CPAP) durch eine Nasenmaske behandelt. Kann diese Therapie nicht erfolgreich durchgeführt werden, steht jetzt für Versicherte in der GKV die Behandlung mit Unterkieferprotrusionsschienen als sogenannte Zweitlinientherapie zur Verfügung,

Therapieführung durch Ärzt*innen mit Zusatzweiterbildung

Grundsätzlich gilt dabei: Ärzt*innen und Zahnärzt*innen müssen die Versorgung mit einer UKPS immer interdisziplinär durchführen, patientenindividuell und nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen. Die Anfertigung einer UKPS kann aber nur zu Lasten der Krankenkassen erfolgen, wenn eine Vertragszahnärztin oder ein –zahnarzt durch eine Vertragsärztin oder einen -arzt mit der Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“ bzw. der Qualifikation nach § 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V mit der Anfertigung beauftragt wird.

An die Verordnung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, bei der Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen sind. Liegen keine vor, nehmen die Zahnmediziner*innen für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck oder Scan von Ober- und Unterkiefer vor. Nach diesen Abdrücken oder dem Datensatz wird die Schiene von Zahntechniker*innen angefertigt. Die anschließende zahnärztliche Aufgabe ist es, die Schiene einzugliedern und auf den individuellen Protrusionsgrad einzustellen. Der Erfolg der Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wird wiederum durch den/die Ärzt*in kontrolliert. Für die Behandlung von GKV-Patienten mit UK-Protrusionsschienen hat der G-BA exakte Anforderungskriterien vorgegeben. „Sie werden von den Respire Protrusionsschienen selbstverständlich erfüllt“, betont Marco Claassen. „Und zwar nicht nur für Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe, sondern auch für Schnarchpatienten, die Respire-Schlafschienen als Privatleistung in Anspruch nehmen.“

Respire, Permadental

UKPS ist zahnärztliche Aufgabe

Leistungen zur Diagnostik und Therapie mit einer UKPS sind immer Zahnmediziner*innen vorbehalten. Nur sie können feststellen, ob das Gebiss des Patienten für diese Therapie geeignet ist. Wird ein Patient mit moderater Schlafapnoe zur zahnärztlichen Weiterbehandlung überwiesen, erfolgt ein klinischer Befund: Die Anzahl vorhandener Zähne, deren Zustand sowie der parodontale Befund sind genauso ausschlaggebend wie ein kieferorthopädischer Befund und eine klinische Funktionsanalyse insbesondere der Kiefergelenke.

Nicht erholsamer Schlaf hat Folgen

Die obstruktive Schlafapnoe, häufig mit lautem Schnarchen verbunden, führt zu einer Schlaffragmentierung und damit häufig zu einem nicht erholsamen Schlaf – mit Folgen: Tagesschläfrigkeit als ein Leitsymptom, unfreiwilligem Einschlafen am Tage, Einbußen der kognitiven Leistungsfähigkeit sowie erhöhter Unfallhäufigkeit im Straßenverkehr. Eine unbehandelte OSA wird ua. mit Bluthochdruck, kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkt und Schlaganfall assoziiert.

UKPS sorgen für störungsfeien Schlaf

Für die sogenannten „Zweischienen-Systeme“ werden nach Scan/Abdruck des Ober- und Unterkiefers patientenindividuell Respire-Geräte angefertigt und durch Führungsstege (Flügel) miteinander verbunden. Diese führen den Unterkiefer und damit gleichzeitig die Zunge während des Schlafs in eine stabile Vorschubstellung. Die Pharynx wird so erweitert und das notwendige Atemvolumen gesichert. Gleichzeitig wird das, durch das Flattern des Gaumensegels verursachte, Schnarchen beseitigt.

Respire, Permadental

Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen

Gemeinsam haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf die Bewertung der neuen Leistungen geeinigt: Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen mit den Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (Bema) zur Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen wurden gemeinsam festgelegt. Sie können in den Zahnarztpraxen jetzt herangezogen werden.

Die neuen Leistungspositionen

Es gibt insgesamt sechs neue Leistungspositionen im Bema – UP1 bis UP6 –, die den Bereich von der initialen Untersuchung und Beurteilung der Behandlungsmöglichkeit mit UPS bis zur Kontrolle und zu eventuellen Korrekturen abdecken. Zusätzlich sind Leistungen zum Beispiel für das Konsil mit dem verordnenden Schlafmediziner abrechenbar. Die entsprechenden zahntechnischen Leistungen im BEL wurden auf Bundesebene vom Verband der Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit dem GKV-Spitzenverband am 26. November 2021 verabschiedet. Sie müssen jetzt auf Landesebene mit den Kassen umgesetzt werden. Die Abrechnungs-Voraussetzungen sind also geschaffen – jetzt fehlt nur noch die Umsetzung in den Praxen.

Weitere Informationen