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Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Betr.: Sofortige Schließung aller freiberuflich- arbeitenden Zahnarztpraxen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Verwunderung und fachlichem Entsetzen nahmen wir niedergelassenen Zahnärzte/innen (mit jeweils ihren Praxis- Teams) gerade die letzten Tage die offiziellen Verlautbarungen unserer Landeszahnärztekammern, der Bundeszahnärztekammer, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und auch der unserer Landes- bzw. der Bundespolitikern zur Kenntnis! Nachfolgend die Stellungnahme des VIP-ZM:

  1. Zahnärzte (und ihre Mitarbeiterinnen) arbeiten in 30 cm Abstand inmitten von Aerosolen aus der Mundhöhle, und damit in Bezug auf das Corona-Virus im gefährlichsten Bereich überhaupt. Kaum eine andere Arztgruppe hat routinemäßig einen derartig unvermeidbar engen Kontakt zu diesen Infektionszonen beim Menschen. Das ist Arbeiten am Gefährdungslimit, wenn nicht sogar schon darüber.
  2. Covid-19 hält sich in infektiösen Konzentration im Aerosol etwa 3 Stunden!
Wissenschaftliche Studie mit Impact Factor 70:
N van Doremalen, et al. Aerosol and surface stability of HCoV-19 (SARS-CoV-2) compared to SARS-CoV-1. The New England Journal of Medicine. DOI: 10.1056/NEJMc2004973 (2020).
Fakt ist: Corona Viren sind hauptsächlich in den oberen Atemwegen wie Rachen, Mund und Nase ansässig, was die schnelle und massive Ausbreitung erst erklärt!
Die RKI Richtlinien im Rahmen der Behandlung von Sars-CoV-2 Patienten können sich Ihrer geschätzten Kenntnis jedenfalls nicht entziehen, oder? https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html?fbclid=IwAR3ubycvcTE_ BhyPcuoOXkySLZi5KJPINQGK6Z-OqC_-x8zJV9AVyQf2g8c#Start
Ein ebenfalls sehenswerter Link: https://www.youtube.com/watch?v=3tMyh9WnLtM
  3. Dänemark, Luxemburg, Rumänien, Schweiz, Bundesstaat Kalifornien und andere untersagen längst den regulären zahnmedizinischen Betrieb und stellen dies sogar unter Strafe! In Wuhan/China wurden übrigens als eine der ersten Maßnahmen alle Zahnarztpraxen geschlossen!!
    Mainz, 23.03.2020, 10:39
  4. Zurecht, weil die unabsehbare Gefahr für die Bevölkerung und ebensolche politische Verantwortung durch die unkontrollierbare massive Zerstreuung der Viren während zahnmedizinischen Behandlungen längst erkannt wurde!
  5. Die Politik hat dies offenbar in Deutschland noch gar nicht erkannt und lässt alle Praxen weiterhin geöffnet. Bundesweit allen Zahnarztpraxen über die kommenden Monate die weitere Aktivität auf „Notdienst- Ebene“ zu empfehlen- ohne behördliche Anordnung auf Schließung der Praxen, ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen und ohne die entstehenden, ungedeckten Betriebskosten sicherzustellen- ist eine grob fahrlässige und sogar vorsätzliche Gefährdung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und damit eine grobe Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht und Verantwortung als Minister / Regierung. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die Entscheidungsträger persönlich in Haftung nehmen und dies auch gerichtlich durchfechten werden.
  6. Eine ernstzunehmende Beachtung der „gestiegenen Hygieneanforderungen“ erfordert jedoch die sofortige Schließung von Zahnarztpraxen, da wir sonst zum Hotspot für die Verbreitung des Virus werden. Wir freiberuflichen Zahnärzte verfügen weder über (zahlenmäßig- ausreichende) FFP3-Schutzmasken, Schutzanzüge, Handschuhe und inzwischen noch nicht einmal über ausreichend Desinfektionsmittel. Alles andere ist unverantwortlich.
  7. Laut FOCUS-Online (18.03.2020/Paula Schneider) befürchten chinesische Mediziner, Europa begehe die gleichen Fehler, wie sie selbst vor wenigen Monaten in Wuhan: Professor Wu Dong vom Peking Union Medical College Hospital sagt: „Wir müssen unser medizinisches Personal schützen!“
Besonders HNO- und Augenärzte wurden wegen des engen Behandlungskontaktes infiziert. Gleiches gilt natürlich – wenn nicht sogar wesentlich gravierender (wegen der Aerosolbildung) bei der Behandlung für Zahnärzte, Oralchirurgen, MKG-Chirurgen.
  8. Laut aktueller Erhebung der NEW YORK TIMES sind Zahnärzte ganz oben auf der Infektions- und Superinfektorenliste.
  9. Unsere Politik muss hier sofort handeln!! Jeder Tag „offener Praxen“ ist ein Tag zu viel!! Andernfalls wird die Gefahrenlage bewusst ignoriert.
  10. Beispielsweisemüsstenzum„zahnärztlichenNotdienst“allezahnärztlichenUniversitätskliniken, Schulungsgebilde der zahnärztlichen Landeszahnärztekammern, die Bundeswehrkasernen und evtl. wenige (freiwillige) Praxen mit den erforderlichen Schutzmaterialien ausgestattet werden, damit eine echte zahnärztliche Notfallbereitschaft aufrechterhalten werden kann! Das Lockern einer Füllung bzw. einer Krone bzw. einer Brücke, das Glätten einer „scharfen Kante“, der Bruch einer Totalprothese, selbst eine Pulpitis ist kein lebensbedrohendes Ereignis!
  11. Wegen des falsch interpretierten „Bevölkerungs- Sicherstellungsauftrags“ dürfen wir die Praxen nicht selbstständig schließen. Machen wir uns jetzt strafbar, wenn wir unsere Praxen in dieser Situation trotzdem schließen? Oder machen wir uns erst recht strafbar, wenn wir sie nicht schließen und unsere Angestellten und die Patienten ohne Schutzausrüstung weiterhin der realen Gefahr einer Infektion mit Covid-19 aussetzen? Haben die Praxen, die aus ihrem Verantwortungs- Bewusstsein heraus, ihre Praxen schließen, dann keinen Anspruch auf staatliche Entschädigungen, wenn die „Anordnung“ nicht „von oben“ käme?
  12. Der 39-seitige Nationale Pandemieplan fordert auf Seite 24 zwar durchaus das Richtige: „Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung: Schutzkittel, Einweghandschuhe, dicht anliegende Atemschutzmaske (Schutzstufe FFP2; FFP3 oder Respirator insbesondere bei ausgeprägter Exposition, z.B. Bronchoskopie oder bei anderen Tätigkeiten, bei denen große Mengen Aerosole entstehen können), Schutzbrille und langärmelige, wasserdichte Einwegschürze bei entsprechenden pflegerischen, diagnostischen oder therapeutischen Tätigkeiten am Patienten.“ Aber dies ist eine schöne Wunschwelt!! 
Was nutzt ein Pandemieplan, wenn die darin enthaltenen Kriterien (wie Vorhaltung von Schutzkleidung) von der Politik überhaupt nicht eingehalten werden?
  13. Etliche Praxisschließungen sind bei weiterem „Aussitzen“ der Politik nur noch eine Frage der Zeit.
  14. Eine Praxisschließung ist wirtschaftlich für die Praxen zunächst eine Katastrophe, aber zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Patienten sowie zur Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus wohl kurzfristig unumgänglich. Der uns allen „umfassende wirtschaftliche Rettungsschirm“ müsste demnach auch für uns Zahnarztpraxen, genauso wie für Friseurgeschäfte, Tatoo-Studios gelten!
  15. Mehr Empathie für die niedergelassenen Kollegen hatte ich mir schon sehr lange gewünscht! Zumindest für eine Erwähnung, Aufzählung von Berufsgruppen in den Medien, auch heute Abend in den aktuellen Erklärungen der Politiker, inklusive unserer Kanzlerin! Stattdessen haben wir (fast) alle das Gefühl, es selbst „ausbaden“ und die unausweichlich- finanziellen Katastrophen selbst tragen zu müssen!
  16. Die BZÄK + KZBV hätte längst und MASSIV Druck auf das Gesundheits-Ministerium ausüben MÜSSEN, um längst zur „Offiziellen Schließung aller freiberuflichen Zahnarztpraxen- Praxen“ zu verkünden! Stattdessen kommt heute ein „BlaBla“ ohne Inhalte und Entscheidungen von Seiten der BZÄK und KZBV!
  17. Zur ESSENTIELLEN Gesundheitsversorgung gehört nicht der Berufsstand der Zahnmediziner mit seinen Angestellten! Auch wenn wir mit Schutzkleidung ausgestattet wären…
  18. Schieben Sie bitte nicht den „Schwarzen Peter“ an jeden Einzelnen von uns freiberuflichen Zahnarztpraxen! Dies ist absolut verantwortungslos!!
  19. Wir Zahnarztpraxen würden garantiert kostenlos, unentgeltlich und sofort alle, der Bevölkerung dienenden, Materialien wie Masken, Handschuhe , Schutzausrüstung und Sauerstoff-Anlagen (Lachgasaanlagen sind z.B. problemlos und in 5 Minuten auf Sauerstoff- Notbeatmung umrüstbar) den Krankenhäusern und umliegenden Arztpraxen zur Verfügung stellen! DAS WÄRE SOLIDARITÄT und unser Beitrag seitens der Zahnärzteschaft und ihren Teams!
  20. Gemäß Ihrer Verantwortung und Pflicht als höchste Gesundheitsinstitution / Regierung fordere ich Sie zum Schutz der gesamten Bevölkerung auf, unverzüglich und bundesweit den regulären zahnmedizinischen Betrieb unter Verbot zu stellen und die jeweils zuständigen Kammern mit der Sicherstellung eines flächendeckenden Notdienstes zur Beseitigung von echten zahnärztlichen Schmerz-/ Notfällen für die Bevölkerung zu beauftragen! Zusätzlich verzichten Sie auf Praxis-Steuerzahlungen für die Zeit des anstehenden „Shutdowns“ plus einer Karenzzeit danach, damit wir möglichst alle Angestellten (dann in „genehmigter“ Kurzarbeit) und laufende Kosten wie Mieten, Leasingverträge (der teuren Gerätschaften in unseren Praxen) weiter bedienen zu können! 
HANDELN SIE ENTSPRECHEND!! UND ZWAR SOFORT UND UNBÜROKRATISCH! 
Die, vom VIP-ZM- unterstützte, unabhängige Online- Petition
„Bundesweite Schließung von Zahnarztpraxen zur Eindämmung des Coronavirus“ wurde inzwischen (Stand: 23.03.2020, 10:18) 57.200 mal unterschrieben!!
Die Lage ist viel bedrohlicher als Ihre bisher leeren und- unsere Praxen existenzbedrohenden- Worte und Durchhalteparolen á la „wir können es schaffen“ es anmuten lassen! Haben Sie vielmehr den Mut, in außergewöhnlichen Zeiten auch außergewöhnlich- fair- und unbürokratisch zu handeln!