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Wegen Sars CoV-2 auf PA, Erhaltungstherapien und Recall verzichten?

Die Bundeszahnärztekammer rät aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes die Entstehung und Verbreitung von Aerosolen wirksam zu vermindern und den Verzicht auf den Einsatz von Instrumenten bzw. Verfahren wie Air Flow, ZEG oder Turbinen zu erwägen (Quelle: Link)

Bild: HELBO-Lasergerät

Doch sollte deshalb die medizinisch notwendige Behandlung von parodontalen und periimplantären Erkrankungen nun gänzlich eingestellt werden? Nicht wissend, wann die Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden können und wohl wissend, dass sich diese Krankheitsbilder innerhalb weniger Wochen deutlich verschlechtern können und bisher erreichte Erfolge wieder zunichte gemacht werden? Ein bisher complianter Patient verliert darüber vielleicht Mut und Zuversicht und bricht die bisher erfolgversprechende Behandlung ab.

Download: Auslegungshinweise zu § 6a Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

Eine gut anwendbare Alternative ist die Kombination der manuellen subgingivalen Reinigung durch entsprechendes Küretten mit der antimikrobiellen photodynamischen Therapie – aPDT – nach dem HELBO-Verfahren. Minimalinvasiv und gänzlich ohne die Entstehung von eventuell aktuell gefährlichen Aerosolen zerstört dies nachweislich Bakterien und stoppt Entzündungsprozesse. Damit kann auch in der derzeitigen Situation eine effiziente Behandlung ohne Gefährdung des Praxispersonals und der Patienten jederzeit durchgeführt werden. Die HELBO-Therapie unterstützt daneben die lokale Immunabwehr und lässt dem Körper die Kraft für potentielle andere Infektionsvorgänge.

Helbo
Spülprozess nach dem Anfärben
Helbo
Belichtung mit dem HELBO TheraLite Laser und Aktivierung des Photosensitizers

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