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„Zahnärzte und ihre Mitarbeiter nicht systemrelevant?“

Dr. Siegfried Marquardt, Tegernsee, richtet einen Offenen Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn:

Sicherstellungsauftrag zweiter Klasse – Solidarität ja, aber nicht für alle

Sehr geehrter Minister Spahn,

mit Dankbarkeit und Überzeugung stelle ich mich jeden Tag auf den Balkon und klatsche all denjenigen zu, die in diesen, für uns alle schwierigen Corona-Zeiten Hilfsbereitschaft zeigen, sich für unsere Mitmenschen einsetzen, ihrer Arbeit im Rahmen des Sicherstellungsauftrages nachgehen und großartiges für unsere Gesellschaft leisten! Ich klatsche aber auch inbrünstig für all diejenigen, die keine Solidarität erfahren, die einfach vergessen werden und die bewusst neben dem hochgepriesenen Rettungsschirm platziert werden. Dazu gehören auch meine wunderbaren Mitarbeiter, die sich trotz Sorge um Ihre Familien, um sich selbst und um Ihre Umgebung täglich bei mir in der Praxis einfinden, um Schmerzen zu lindern, Patienten nicht allein zu lassen und Ihrer Versorgungsverpflichtung nachzukommen.

„Ich habe den Beruf der Zahnarzthelferin bewusst gewählt, ich bin mir der Hygienerisiken schon immer bewusst gewesen und unter Einhaltung unserer Hygiene- und Arbeitsschutzrichtlinien hatte ich bisher keine Bedenken. Ich liebe meine Praxis und unsere Patienten, aber was derzeit abgeht macht mir große Angst. Und jetzt lässt uns die Politik auch noch im Corona-Regen stehen. Wie ungerecht und warum?“ fragt mich dieser Tage eine Mitarbeiterin.

Seit Wochen bemühen wir uns um die Besorgung ausreichender Schutzkleidung mit wenig Erfolg, wir folgen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und den Anweisungen unserer Standesorganisationen, den uns auferlegten Sicherungsauftrag ernst zu nehmen. Wir stehen jeden Tag für unsere Patienten zur Verfügung und sind für Notfälle gerüstet. Wir verfolgen die Nachrichten und erleben eine Welle von Hilfsbereitschaft und auch die Politik wirft mit großen Worten um sich. Wir müssen zusammenhalten, Solidarität ist wichtig – offensichtlich aber nicht für alle!

Am 23. März 2020 beschließt das Bundeskabinett die Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie. Sie als Bundesgesundheitsminister erläutern vollmundig: „Gesundheitswesen stützen, damit es noch besser schützen kann“. Dabei werden alle systemrelevanten Gesundheitsbereiche aufgeführt – einzig die Zahnarztpraxen werden nicht erwähnt und schlichtweg ausgeschlossen.

(siehe: Link)

Ein unfassbarer Skandal!

Das Coronavirus hält sich vor allem im Mund- und Rachenraum auf, es nimmt von dort aus seinen Lauf über die viel beschriebene Tröpfchenübertragung. Abstand halten ist für das zahnmedizinische Personal und die Behandler nicht umsetzbar. Jegliche Behandlung ist für beide Seiten – Patient wie Praxisangehörige – ein unkalkulierbares Risiko, welches nur durch aufwendige Maßnahmen minimiert wird.

Ohne eine Debatte über die Wertigkeit der Fachrichtungen anzustoßen, sollte man rein sachlich feststellen, dass es medizinisches Personal in diversen Bereichen gibt, die nicht ansatzweise einem Patienten-Kontakt in dem Maße ausgesetzt sind, wie wir Zahnärzte und unsere MitarbeiterInnen. Trotzdem werden aber alle anderen medizinischen Fachrichtungen durch den Rettungsschirm geschützt.

Warum wird die Zahnmedizin hier so bewusst diskriminiert und ausgegrenzt frage ich Sie nachdrücklich?

Unsere zahnmedizinischen Mitarbeiter und zahnärztlichen Behandler sind einem ungleich höheren Risiko ausgesetzt: Bei den Behandlungen kommen Turbinen und Winkelstücke sowie Ultraschallgeräte zum Einsatz – und das mit einem Maximalabstand von ca. 25 – 40 cm. Wir arbeiten direkt am offenen Mund des Patienten. Die entstehenden Aerosole ausgehend aus dem Mund des möglicherweise infizierten Patienten sind potentielle Virenverteiler aus der direkten Nähe!

Unsere zahnmedizinischen AssistentInnen und wir Zahnärzte gehören nachweislich zu der am höchsten gefährdeten Berufsgruppe!

(siehe: Link)

Zurecht und mit großem Verständnis werden daher aktuell nur notwendigste Behandlungen durchgeführt. Dies wird auch von unserer Standesorganisation und den Gesundheitsämtern empfohlen. Diese machen aktuell gar Praxisbegehungen und teilen Verwarnungen aus, sollten andere Behandlungen als Notfälle durchgeführt werden. Die Folge: Patienten sagen ihre Termine reihenweise ab und in den deutschen Zahnarztpraxen brechen die Umsätze bis zu 100% ein. Vor allem dann, wenn aufgrund nicht beziehbarer und mangelnder Schutzausrüstung die Praxen komplett schließen müssen. Dies ist besonders fatal, da eine Schließung im Grunde genommen rechtswidrig ist. Zahnarztpraxen gehören explizit zur systemrelevanten Berufsgruppe und eine Schließung kann nur von den Behörden angeordnet werden. Wir sind es gewohnt unter strengen Hygieneauflagen zu arbeiten und haben unsere Hilfe zur Schulung von Aushilfspersonal auch in Kliniken angeboten. Wir stehen dem Gesundheitswesen mit Überzeugung zur Verfügung, wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird und die Kompetenz unserer Mitarbeiter und von uns Zahnärzten gebraucht wird.

Warum wird nun die am besten in der Hygiene ausgebildete Fachgruppe bestraft und warum werden wir anders bewertet, als zum Beispiel Psychologen oder niedergelassene Ärzte, die völlig neutral betrachtet keinen so intensiven Kontakt zu den Patienten haben?

Auch haben Zahnarztpraxen einen aufwendigen Betriebs-, Geräte- und Behandlungsstuhlaufwand, hohe Mieten, Personalkosten, Fix- und Materialkosten. Dagegen fallen die Einnahmen, wie bei anderen Unternehmen auch, derzeit nahezu komplett weg. Warum wird nur uns zugemutet, unsere Mitarbeiter, trotz Kurzarbeit und Urlaubsabbau, möglicherweise entlassen zu müssen, da uns die ungleich höheren Kosten im Vergleich zu anderen niedergelassenen ärztlichen Kollegen die Liquidität entzieht?

Etwa über 350.000 Mitarbeiter, Zahnarzthelfer- und Zahnarzthelferinnen, ZahntechnikerInnen und ZahnärztInnen sind in Deutschland betroffen – all diese werden von der Bundesregierung als „nachrangig“ relevant eingestuft. Selbst bei der Verteilung von Schutzausrüstungen werden wir nicht berücksichtigt.

Seit Jahren kämpfen wir um Fachpersonal, wir bemühen uns um optimale Ausbildung, wir bezahlen übertariflich, sind mehr als engagiert in der Fort- und Weiterbildung und auch im Auftrag der sozialen Pflegeeinrichtungen unterwegs. Nun sollen all diese Bemühungen ins Leere laufen?

Das leidenschaftliche Engagement unserer Angestellten wird durch die Ignoranz Ihres Ministeriums sowie der Bundesregierung vor den Kopf gestoßen. Die Zukunft nach Corona bzw. die kommenden Zeiten mit Corona werden eine andere sein. Noch weniger motivierte Mitarbeiter werden wir zur Verfügung haben, Zahnarztpraxen werden Insolvenz anmelden müssen und das Gejammer wird dann groß sein, wenn Zahnschmerzen der Bevölkerung, einschließlich der Politiker, nicht mehr adäquat behandelt werden können und wir uns zukünftig alle zahnlos anlächeln. Unser Sicherstellungsauftrag ist in Gefahr! Ganz abgesehen von den vielen ganzheitlichen Aspekten, die von der Mundhöhle und dem Kauorgan ausgehen und die sich im Notfall – gerade bei Coronapatienten multiplizieren. Als Mitglied der Leitlinienkommission „Parodontitis und Diabetes“ der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-Mund-Kieferheilkunde) in Kooperation mit der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) sind mir die unmittelbaren Zusammenhänge und Auswirkungen auf den gesamten Organismus sehr präsent.

Wachen Sie bitte auf und stellen uns ebenso unter den Rettungsschirm – nicht besser, nicht schlechter! Nur gleichberechtigt, entsprechend unserer systemrelevanten Aufgaben im Gesundheitswesen und behandeln uns nicht als Berufsgruppe zweiter Klasse!

Wir werden unsere Patienten über den Skandal solange informieren und keine Ruhe geben, bis auch wir ernstgenommen und entsprechend geschützt werden:

#wirerhalteneuremundgesundheit #weloveourdentists #ichvertrauemeinemzahnarzt #weloveourstaff #wecareforyourteeth #wecareforyourmouthhealth #Ilovemypatients #weloveourpatients #wecareforouremployees #wirsorgenunsumunseremitarbeiter

In Erwartung Ihres schnellen Handelns, hochachtungsvoll und mit besten Grüßen,

bleiben Sie gesund, Dr. Siegfried Marquardt

Dr. Siegfried Marquardt

Spezialist für Implantologie (BDIZ-EDI, EDA), Spezialist für Ästhetik und Funktion in der Zahnmedizin (DGÄZ), Zertifizierter Sportzahnarzt (DGSZM), Direktor des SSC Tegernsee, Lehrbeauftragter der APW / DGZMK, Lehrbeauftragter der DGÄZ / Uni Greifswald, Geschäftsführender Gesellschafter der Z.a.T. FortbildungsGmbH

Adelhofstrasse 1 | 83684 Tegernsee | info@dr-marquardt.de

Verteiler: Ausschuß für Gesundheit des deutschen Bundestages, Gesundheitsministerien der Länder, Presse