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Fiese Krallen

Nach langen fruchtlosen Diskussionen, weil ich nicht wollte, dass meine Assistenz mit diesen künstlichen Krallen am Patienten steht, mache ich nun im Sinne des Wortes kurzen Prozess: Das Arbeitsgericht Aachen hat hochoffiziell entschieden, dass in medizinischen Einrichtungen nur kurz geschnittene und natürliche Nägel getragen werden sollen. Die Bakteriendichte ist auf Kunstnägeln höher, die Handhygiene wird erschwert, Verschmutzungen sind unter dem Nagellack nicht sichtbar und die Gefahr Einmalhandschuhe mit diesen Krallen zu perforieren ist ebenfalls größer.