Nach einer Schädigung des N. alveolaris inferior gibt es nur eines: Dokumentation, sofortige Entfernung des Implantates, Medikation mit Kortisonpräparaten und direkte Überweisung an ein Kompetenzzentrum. Nur so wird dem Patienten schnell geholfen und rechtssicher dokumentiert, dass der Sorgfaltspflicht entsprochen wurde. Spiel auf Zeit bringt hier ebenso wenig wie die Gabe von Vitamin-B-Komplexen.