Man verkennt oft, dass ein unterzeichneter Aufklärungsbogen im Fall des Falles wertlos ist – auf keinen Fall ersetzt er die mündliche Aufklärung und die pure Tatsache, dass der Patient unterschrieben hat, gilt nicht als Beweis, dass er die dort gemachten Angaben gelesen und verstanden hat. Am besten also das Aufklärungsgespräch im Beisein einer weiteren Praxismitarbeiterin vornehmen und dann den Patienten unterzeichnen lassen.