Nicht erhaltungswürdige Zähne werden bei uns grundsätzlich vor und nach Extraktion fotografisch dokumentiert, um sowohl bei einem eventuellen späteren Gutachten als auch Folgebehandlern gegenüber die Nicht-Erhaltungswürdigkeit dokumentiert zu haben. Schnell dahingesagte Kommentare à la „Wer hat Ihnen denn DEN gezogen?“ sind damit schnell widerlegt.