Bei der Patientenaufklärung sollte man den richtigen Zeitpunkt beachten: Bei einem einfachen ambulanten Eingriff ist sie am selben Tag ausreichend, bei einer planbaren OP sollte sie bis spätestens einen Tag vorher erfolgt sein. Stimmt der Patient auf dem Weg in die Behandlung zu oder erfolgt gar der Hinweis, dass ohne seine Zustimmung die Behandlung nicht durchgeführt werden kann, gilt die Einwilligung juristisch als unwirksam.