Viele Kollegen vergessen, dass alle beim Bezug von Verbrauchsmaterialien entstehenden Kosten bis zur Praxistür nicht zu den Lagerhaltungskosten gehören, auf denen wir ja sitzenbleiben: Der Versand, eventuelle Mehrkosten bei Teilbestellungen, Eilzuschläge und die Mehrwertsteuer können völlig rechtskonform auf den Preis der berechnungsfähigen Materialien aufgeschlagen werden – und das läppert sich ganz schön übers Jahr.