Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: Analgosedierung22. Mai 2026 pip Firmennews DZR Die Analgosedierung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 71,60 Euro honoriert. Quelle: DZR Benchmark 2.0, 2019 Weitere Informationen