Abrechnungstipp des DZR: Aufbauten von Funktionsflächen
Firmennews DZR 2_Abb_1
Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren (z.B. Repositionsinlays, Veneers etc.) sind weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und müssen daher als Analogleistungen im Sinne § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 97,80 Euro honoriert.
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