Zum Hauptinhalt springen
pip
Alle Abrechnungstipps

TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Aufdeckung orthopädischer Co-Faktoren

DZR
Firmennews DZR 2_Abb_1


Der Test zur Aufdeckung orthopädischer Co-Faktoren ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 28,10 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analyse- und Marketing-Dienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung.

Abrechnungstipp des DZR: Aufdeckung orthopädischer Co-Faktoren - Frag-pip | pip